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Sicherheitsfachkraftausbildung

In dieser Ausbildung, die mit einem Zeugnis abschließt, werden Sie zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet. Sie erhalten mit dem Zeugnis die anerkannte Berechtigung, als Sicherheitsfachkraft bestellt zu werden.

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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 300,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Teilzahlung : 3 x 1.960,00 EUR Kursnummer: 46402014

Gut beraten mit dem WIFI Kärnten

Beschreibung

Die Sicherheitstechnik soll das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit so gestalten, dass durch präventive, technische und organisatorische Maßnahmen Schäden an Leben und Gesundheit verhindert werden.

Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, Führungskräfte, Arbeitnehmende, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen und Normen
  • Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Ergonomie
  • Schadstoffe
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Kosten-Nutzenanalyse
  • Verkehrswesen
  • Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes
  • Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes
  • Zusatzqualifikationen wie Brandschutz, Bauarbeitenkoordination, Laserschutz gegen ermäßigten Aufpreis möglich

Dauer:

240 UE Vortrag + 60 UE Projektarbeit/Heimstudium

Die Ausbildung wird mit einer kommissionellen Abschlussprüfung und einer Projektarbeit abgeschlossen.
Sie erhalten ein Zeugnis und ein WIFI-Diplom.
Ziel

Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmer:innenschutzgesetz - ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 und der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO), sind die Betriebe verpflichtet, je nach Größe ihrer Arbeitsstätten, Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) einzusetzen.

Sie können in der Funktion der Sicherheitsfachkraft (SFK) in einem Unternehmen oder auch als externe Sicherheitsfachkraft tätig werden.

Zielgruppe

Personen, die eine Beschäftigung als Sicherheitsfachkraft anstreben.

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Voraussetzungen

  • 4-jährige betriebliche Berufserfahrung - zB Facharbeiter (Aufnahme mit Eignungstest/Allgemeinwissen) oder
  • abgeschlossene Werkmeisterschule bzw. Meisterprüfung oder
  • vergleichbare Ausbildung mit 2-jähriger Praxis oder
  • HTL-Matura oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium oder
  • Fachhochschule (in beiden Fällen nur von technischen oder naturwissenschaftlichen Richtungen)
  • Besuch des kostenlosen und unverbindlichen Infoabends ist empfehlenswert
Kundenmeinungen
SFK - Ein Puzzleteil im lebenslangen Lernen von Bayron Gaggl

Und warum hat Umwelttechniker Armin Baumgartner die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft besucht?
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Das sagt Absolvent Ing. Walter Höllbacher
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Das sagt Absolvent Erwin Kaspar
Trainer
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DI Gerhard Jakopitsch, Kursleiter
FAQs

Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Die Sicherheitsfachkraft berät und kontrolliert zu Themen wie:

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsgestaltung

Wen berät die Sicherheitsfachkraft?

Es werden primär die Führungskräfte, Arbeitnehmende und betriebsinterne Organe wie z.B. die Sicherheitsvertrauenspersonen unterstützt und beraten.