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Anerkennung Stapler- & Kran-Ausbildungen
Anerkennung von Ausbildungen Stapler- und Kran aus dem Inland (Heer) und Ausland (EU-, EWR-Staaten und Schweiz) nach Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) § 11 und § 12
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich ist das WIFI Kärnten, im Auftrag des Bundesministeriums, dazu ermächtigt, die im Ausstellungsland noch gültigen inländischen bzw. ausländischen Stapler- und Kranscheine anzuerkennen, sofern deren Ausbildung dem österreichischen Standard entspricht.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
- Antragsformular ausdrucken und vollständig, leserlich ausfüllen bzw. direkt digital ausfüllen.
- Alle am Formular angeführten erforderlichen Unterlagen (nötigenfalls inkl. Übersetzungen in deutscher Sprache - beglaubigt), inkl. Antragsformular, beim WIFI Kärnten einbringen.
- Nach Erhalt der Rechnung Bezahlung der Bearbeitungsgebühr (keine Bearbeitung vor Zahlungseingang!).
- Sie werden per E-Mail oder telefonisch über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Hinweis: Für das Führen von Staplern und Kranen in Österreich wird aus Sicherheitsgründen ein Sprachniveau von mindestens A2 dringend empfohlen!