Anerkennung Stapler- & Kran-Ausbildungen Anerkennung Stapler- & Kran-Ausbildungen

Anerkennung Stapler- & Kran-Ausbildungen

Anerkennung von Ausbildungen Stapler- und Kran aus dem Inland (Heer) und Ausland (EU-, EWR-Staaten und Schweiz) nach Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) § 11 und § 12


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich ist das WIFI Kärnten, im Auftrag des Bundesministeriums, dazu ermächtigt, die im Ausstellungsland noch gültigen inländischen bzw. ausländischen Stapler- und Kranscheine anzuerkennen, sofern deren Ausbildung dem österreichischen Standard entspricht.

Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
 
  1. Antragsformular ausdrucken und vollständig, leserlich ausfüllen bzw. direkt digital ausfüllen. 
  2. Alle am Formular angeführten erforderlichen Unterlagen (nötigenfalls inkl. Übersetzungen in deutscher Sprache - beglaubigt), inkl. Antragsformular, beim WIFI Kärnten einbringen.
  3. Nach Erhalt der Rechnung Bezahlung der Bearbeitungsgebühr (keine Bearbeitung vor Zahlungseingang!).
  4. Sie werden per E-Mail oder telefonisch über den Ausgang des Verfahrens informiert. 


Hinweis: Für das Führen von Staplern und Kranen in Österreich wird aus Sicherheitsgründen ein Sprachniveau von mindestens A2 dringend empfohlen!