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Als Medizinische:r Masseur:in sind Sie die kompetente Ansprechperson für ganzheitliches Wohlbefinden!
Im Rahmen dieser hochqualifizierten Ausbildung bereiten Sie sich optimal auf Ihre zukünftige Arbeit mit Patientinnen und Patienten vor.
Medizinische:r Masseur:in
Massageausbildung nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) und der Medizinischen Masseur und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHM AV, BGBl. VO 250/2003).
Die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:in umfasst eine theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen ohne Patientenkontakt von insgesamt 815 Stunden sowie eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt im Ausmaß von 875 Stunden.
Lehrinhalte theoretischer Unterricht:
- Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Dokumentation
- Anatomie und Physiologie
- Pathologie
- Hygiene
- Erste Hilfe und Verbandstechnik
- Umweltschutz
- Grundlagen der Kommunikation
Lehrinhalte praktische Übungen ohne Patientenkontakt:
- Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung
- Massagetechniken zu Heilzwecken
- Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender, spezieller Anatomie und Pathologie
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung findet das Pflichtpraktikum statt, das Sie bei einem/einer Heilmasseur:in, Physiotherapeuten/Physiotherapeutin, Arzt/Ärztin bzw. in einer Kur- oder Krankenanstalt absolvieren. Der Praktikumsplatz wird für Sie vom WIFI organisiert.
Kursabschluss:
Medizinische:r Masseur:in
Prüfung:
Kommissionelle Abschlussprüfung
Voraussetzungen für den Prüfungsantritt:
- 80%ige Anwesenheit
- Positiv beurteilte Einzelprüfungen
- Positiv beurteiltes Praktikum
Preisinfo:
inklusive Bücher, Skripten und Prüfungsgebühr für den erstausgeschriebenen Termin.
Gemeinsam mit Fachleuten erwerben Sie eine Berufsqualifikation, die Sie befähigt am kranken Menschen zu arbeiten. Nach positiv abgeschlossener Ausbildung sind Sie berechtigt die Berufsbezeichnung 'Medizinische:r Masseur:in' zu führen und dürfen nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder von Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes im Dienstverhältnis arbeiten. Die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:in dient auch als Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum/zur Heilmasseur:in.
- Personen, die an der Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:in und/oder späterer Tätigkeit als Heilmasseur:in interessiert sind.
- Mindestalter 17 Jahre
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) - zur Antragstellung
Informationen zur Trainerin
Informationen zum Trainer
Informationen zur Trainerin
Informationen zum Trainer