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- § 57a KFG 1967 Weiterbildung gem. § 3 Abs. 4 PBStV 1998
Bleiben Sie in Fahrt! Verlängern Sie mit diesem Weiterbildungskurs Ihren § 57a (KFG)-Bildungspass!
8.00-17.00 Uhr
Ing. Günter Preßinger
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Ing. Michael Dörflinger
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Ing. Michael Dörflinger
Voll in Fahrt mit den KFZ § 57-Ausbildungen am WIFI Kärnten
Dies ist der Auffrischungslehrgang zur Aufrechterhaltung der bestehenden behördlichen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung für weitere 3 Jahre ab Kursbesuchsdatum.
Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung.
Wird bis zum Ablauf der Frist für die nächste fällige Weiterbildung diese nicht absolviert, so darf diese Person bis zur Absolvierung der Weiterbildung noch für einen Zeitraum von vier Monaten als geeignete Person zur Durchführung von Begutachtungen eingesetzt werden.
Wird die erforderliche Weiterbildung nicht innerhalb von weiteren drei Jahren ab dem Zeitpunkt durchgeführt, bis zu dem die Person noch als geeignete Person tätig sein durfte, so ist abermals die Grundschulung für Kfz bis 3,5 t zu absolvieren.
Prüfung:
keine
Achtung:
100 % Anwesenheitspflicht
Mitzubringen:
- § 57a-Bildungspass
- aktueller Mängelkatalog (falls vorhanden, um eigene Notizen anbringen zu können)
Wichtig:
Bei einer gewünschten Ermächtigung zur Begutachtung von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht wären zusätzlich zu absolvieren:- Erweiterungsschulung für LKW und
- Grundschulung-Spezialkurs Bremsanlagen
Der Bildungspass § 57a (KFG) wird von der Bundesinnung der Fahrzeugstechnik in Wien ausgestellt und bis spätestens 3 Wochen nach Kursende direkt an den Teilnehmenden per Post (weißes, neutrales Kuvert) übermittelt! Sollte der Bildungspass nach 3 Wochen noch nicht bei Ihnen eingelangt sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns unter der Telefonnummer 05 9434-947, Irina Penz! Bei einer späteren Reklamation muss ein Duplikat ausgestellt werden (kostenpflichtig).
Was sind die beliebtesten Ausreden bei der Pickerl-Überprüfung? Klicken Sie in unseren WIFI-Blog zu diesem Thema!
Wenn die "Gelben Engel" Hilfe brauchen!? Lesen Sie hier!
Verlängerung der Gültigkeit Ihrer bestehenden vorhandenen Berechtigung um weitere 3 Jahre.
Personen mit einer gültigen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung (Bildungspass § 57a).
Grundschulung § 57a oder Weiterbildung bzw. die bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung.
zu unterschiedlichen Kfz-Weiterbildungskursen am WIFI Kärnten:
“Die Vortragenden überzeugten durch ihr äußerst interessiertes und motivierendes Auftreten. Sie verfügten darüber hinaus über sehr hohes Fachwissen. Die Kursräumlichkeiten sowie die technische Ausrüstung eigneten sich hervorragend. Die Kurse entsprachen alle mit einer 100%- igen Erfüllungsquote unseren Praxis-Anforderungen.
Wir hoffen, mit diesen Statements zeigen zu können, wie zufrieden und erfolgreich die Weiterbildungen für unser Team und den ÖAMTC Kärnten waren.„
Sabrina Hubounig, Bakk.MSc, Leitung Personalmanagement
Den ganzen Blogbeitrag zum ÖAMTC Kärnten finden Sie hier!
Technisches Kraftfahrwesen, Land Kärnten
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Informationen zum Trainer
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Vom Lehrlingsprüfer zum WIFI-Trainer: Lesen Sie hier eine Erfolgsgeschichte!
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