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Bildungkarenz und Bildungsteilzeit für Unternehmen
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit für Ihre Mitarbeiter:innen
Sowohl Bildungskarenz als auch Bildungsteilzeit sind attraktive Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter:innen.
Darüber hinaus sorgen sie für eine finanzielle Entlastung für Ihr Unternehmen und minimierte Verdienstausfälle für Arbeitnehmer:innen.
Darüber hinaus sorgen sie für eine finanzielle Entlastung für Ihr Unternehmen und minimierte Verdienstausfälle für Arbeitnehmer:innen.
Unterschied Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Bei der Bildungskarenz wird das Arbeitsverhältnis gänzlich karenziert. Die Bildungskarenz kann für die Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbart werden. Sie kann auch in Teilen konsumiert werden, wobei ein Teil mindestens eine Länge von zwei Monaten aufweisen muss. Bei der Bildungskarenz erhält der Arbeitnehmer Weiterbildungsgeld in Höhe des zustehenden Arbeitslosengeldes.
Bei der Bildungsteilzeit reduziert sich die Stundenanzahl des Beschäftigungsverhältnisses. In der frei werdenden Zeit widmet sich der Arbeitnehmer der Weiterbildung. Bei der Bildungsteilzeit erhält der Arbeitnehmer ein anteilsmäßiges Weiterbildungsgeld.
Vorteile der Bildungskarenz für Ihr Unternehmen
Voraussetzungen für Bildungkarenz bzw. Bildungsteilzeit