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OIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 43435014
740,00 EUR Kursnummer: 43435014

OIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Beschreibung
  2. Ziel
  3. Zielgruppe
Beschreibung

Inhalt

OIB – Richtlinie 1
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

  • Vorbemerkungen
  • Begriffsbestimmungen
  • Festlegungen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Leitfaden zur OIB – 1 Richtlinie
  • Bestandserhebung
  • Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit – Umgang mit bestehenden Hochbauten
  • Erläuterungen für häufig auftretende Baumaßnahmen
Erläuternde Bemerkungen zur OIB – 1 Richtlinie
  • Bestandserhebung
  • Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit – Umgang mit bestehenden Hochbauten
  • Erläuterungen für häufig auftretende Baumaßnahmen
ÖNORM B 4008-1 Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Tragwerke
  • Begriffe
  • 4 Grundsätze
  • Rechnerischer Nachweis der Tragfähigkeit
  • Qualitative Bewertung der Tragfähigkeit
  • Experimentelle Tragfähigkeitsbewertung am Bauwerk
  • Anhang A (informativ) Hinweise zu Berechnungsansätzen
  • Anhang B (normativ)Mindestanforderungen für verschiedene Inspektions- und Prüfniveaus (Zustandsaufnahme)
  • Reduktion der Teilsicherheitsbeiwerte bei Stahlbetonbauten
  • Berücksichtigung der Bauwerksaussteifung durch Deckenkonstruktionen
  • Werkstoffkennwerte nach älteren Normen
  • Hinweise zu Konstruktions- und Berechnungsansätzen alter ÖNORMEN
  • Literaturverzeichnis historischer Normen und Vorschriften (bis zur Einführung der Eurocodes)
OIB – Richtlinie 2
OIB – 2 Brandschutz
  • Vorbemerkungen1 Begriffsbestimmungen
  • Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im Brandfall
  • Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
  • Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandbekämpfung
  • Besondere Bestimmungen
  • Betriebsbauten
  • Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
  • Sondergebäude
OIB – 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
  • Begriffsbestimmungen
  • Zulässige Netto-Grundfläche in oberirdischen Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten
  • Allgemeine Anforderungen
  • Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
  • Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
  • Einstufung der Lagergüter in Kategorien
OIB – 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
  • Begriffsbestimmungen
  • Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
  • Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
  • Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  • Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  • Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
  • Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
  • Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
  • Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
OIB – 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
  • Begriffsbestimmungen
  • Allgemeine Anforderungen
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90m
Leitfaden zur OIB – 2 Richtlinie
Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
  • Vorbemerkungen
  • Anwendungsbereich des Leitfadens
  • Schutzziele
  • Abweichungen
OIB – Richtlinie 3
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Begriffsbestimmungen
  • Sanitäreinrichtungen
  • Niederschlagswässer, Abwässer und sonstige Abflüsse
  • Abfälle
  • Abgase von Feuerstätten
  • Schutz vor Feuchtigkeit
  • Trinkwasser und Nutzwasser
  • Schutz vor gefährlichen Immissionen
  • Belichtung und Beleuchtung
  • Lüftung und Beheizung
  • Niveau und Höhe der Räume
  • Lagerung gefährlicher Stoffe
  • Sondergebäude
OIB – Richtlinie 4
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • Begriffsbestimmungen
  • Erschließung und Fluchtwege
  • Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
  • Schutz vor Absturzunfällen
  • Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
  • Blitzschutz
  • Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden
  • Sondergebäude
ÖNORM 1600, 1601, 1602 - Barrierefreies Bauen
  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweisungen
  • Außenanlagen - Erschließung von Gebäuden
  • Barrierefreie Stellplätze für Personenkraftwagen (PKW)
  • Gebäude
  • Anpassbarer Wohnbau und Arbeitsstätten
  • Auswahl von Materialien
  • Einrichtung und Ausstattung
  • Kennzeichnung
  • Anhang A (normativ) Erhöhter Standard von Sanitärräumen
  • Anhang B (normativ) Erleichterungen bei bestehenden Baulichkeiten
  • Anhang C (normativ) Interpolation der Anfahrbereiche von Türen
  • Anhang D (normativ) Prüfanordnung für die Messung der Bedienkräfte von Türen vor Ort
  • Anhang E (informativ) Planungshinweise
  • Literaturhinweise
OIB – Richtlinie 5
Schallschutz
  • Begriffsbestimmungen
  • Baulicher Schallschutz
  • Raumakustik
  • Erschütterungsschutz
OIB – Richtlinie 6
Energieeinsparung und Wärmeschutz
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Begriffsbestimmungen
  • Gebäudekategorien
  • Anforderungen
  • Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems
  • Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis)
  • Layout der Energieausweise
  • Konversionsfaktoren
  • Referenzausstattungen
Leitfaden zur OIB – 6 Richtlinie
Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
  • Anwendungsbereich des Leitfadens
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude
  • Vorgangsweise zur Ermittlung des erneuerbaren Anteils
Ziel

Sie lernen praxisorientiert und sind nach Absolvierung dieser Veranstaltung in der Lage, OIB-Richtlinien praktisch umzusetzen. Sie können den Zusammenhang zwischen den Richtlinien und dem Baurecht erklären und verstehen die Auslegung der OIB-Richtlinien 1-6. Sie sind auf dem letzten Stand der Technik und können den Zusammenhang der Haftung für die Sicherheit von Gebäuden herstellen.

Zielgruppe

Baumeister:in, Architekt:in, Ziviltechniker:in, Planer:in, Techniker:in, Konsulent:in, Immobiliensachverständige, Immobilienmakler:in, Immobilienverwalter:in, Immobilieninvestor:in, Immobilienbesitzer:in, Bauträger:in, andere mit der OIB befasste Personen