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Sie erweitern Ihre fachlichen Kenntnisse als Straßenaufsichtsorgan, um Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich zu bewältigen!
Sicher unterwegs mit dem WIFI Kärnten
Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden Gesetzesänderungen, sowie die technischen Änderungen, angepasst an die Stufe 2.
Hier der Link zur Infoseite vom Land Kärnten.
Verlängerung der Bestellung/Vereidigung von STAO der Stufe 2 für weitere 5 Jahre.
Für alle Straßenaufsichtsorgane ist eine Auffrischung alle 5 Jahre notwendig.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Kenntnis der deutschen Sprache
- Keine relevanten Verwaltungsstrafen
- Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
- Lenkerberechtigung C und C+E
- Entsprechende Ausbildung
- Amtshaftregressversicherung (je nach Bundesland)
- Praxisnachweis - Teilnahme an mindestens 2 Transportbegleitungen der Stufe 2.
ACHTUNG: 100 % Anwesenheitspflicht - keine Prüfung