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Sie wollen sich der besonderen Verantwortung der Beförderung von Fahrgästen stellen? Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Taxilenkerprüfung!
Immer ans gewünschte Ziel mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
- Einschlägige gewerberechtliche Vorschriften (insbesondere Gelegenheitsverkehrsgesetz), Bundesbetriebsordnung, Landesbetriebsordnung
- Relevante Vorschriften betreffend Verkehrssicherheit/Straßenverkehr
- Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitnehmer:innenschutz, Umweltschutz
- Kollektivvertrag
- Ortskenntnisse/Verkehrsgeographie/Fremdenverkehr
- Tarife und Preisgestaltung
- Kriminalprävention
- Kundenorientiertes Verhalten im Taxi
Prüfung:
Die Taxilenker:innenprüfung ist nicht Bestandteil dieses Vorbereitungskurses!
Die Anmeldung zur Taxilenker:innenprüfung hat mittels Antrages über die Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Beförderungsgewerbe, zu erfolgen: Telefon 05 90904-505 oder Email verkehr@wkk.or.at
Die Ablegung der Taxilenker:innenprüfung erfolgt schriftlich und mündlich und ist nur möglich, wenn der WIFI-Vorbereitungskurs zur Gänze besucht und bezahlt wurde! Die WIFI-Teilnahmebestätigung ist vorzulegen. Es fällt eine Prüfungsgebühr an.
Taxilenkerausweis
Personen, die eine Taxilenkerberechtigung anstreben.
Voraussetzung für die Kursteilnahme:
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Level A2
- Bezahlung der Kursgebühr VOR Kursantritt
Voraussetzungen für die Ausstellung des Taxilenker:innenausweises durch die Behörde (je nach Wohnort Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft):
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Level A2 - Nachweis ist zu erbringen!
- Bezahlung des Kursbeitrages UND der Prüfungsgebühr VOR Kurs- bzw. Prüfungsantritt
- Lenkerberechtigung für die Klasse B (kein Probeführerschein!)
- Taxilenker:innenprüfungszeugnis
- Nachweis, dass mindestens das Jahr vor Ausstellung des Ausweises auch tatsächlich ein Pkw gelenkt wurde (zB durch Zulassungsschein)
- Körperliche Leistungsfähigkeit (amtsärztliche Bestätigung erforderlich)
- Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre: keine einschlägige strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles, im Ausmaß von mindestens 6 Stunden
Es wird empfohlen, mindestens zwei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin den Antrag auf die Ausstellung des Taxilenker:innenausweises bei Ihrer zuständigen Behörde einzubringen.
- Christian Theuermann
- Christian Rumpelnig