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Voraussetzungen für Bildungskarenz oder -teilzeit
Voraussetzungen, damit Ihre Mitarbeiter eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen können:
- Vereinbarung über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mit Arbeitnehmer.·
- Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld seitens des Arbeitnehmers.
- Bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten ununterbrochener Dauer mit Arbeitnehmer vor Beginn der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit. Für Saisonkräfte oder eine Bildungskarenz in Anschluss an eine Elternkarenz bestehen Sonderregelungen.
- Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung mit beruflichem Bezug – z.B. fachliche Schulungen oder Fremdsprachen.
- Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bei Bildungskarenz bzw. 10 Wochenstunden bei Bildungsteilzeit. Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet. Sonderregelungen bestehen bei Vorhandensein betreuungspflichtiger Kinder unter 7 Jahren.