Förderungen für Privatzahler:innen Förderungen für Privatzahler:innen

Förderungen für Privatzahler:innen

1. Förderung der beruflichen Weiterbildung - Land Kärnten

Diese Bildungsförderung vom Land Kärnten ist eine Maßnahme zur finanziellen Unterstützung einer Zielgruppe von Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. 

Zielgruppe - Antragsteller:innen:

  • Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und Lehrlinge, die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis befinden.
  • Wiedereinsteiger:innen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Jahres vor der Antragstellung (Jahreslohnzettel gemäß Ziffer 245) muss unter € 30.000,- liegen (Details siehe Richtlinie).

Förderungschwerpunkte und Zielgruppenförderung:

Förderungsschwerpunkte:

  • Elementarbildung
  • Qualifizierungen im Gesundheits- und Pflegebereich
  • Digitalisierung, Industrie 4.0
  • Informatik, IKT, Mikroelektronik
  • Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Reinraumtechnik
  • Automatisierungstechnik, Mechatronik, Mechanik
  • Hoch-/Tiefbau, Bautechnik
  • Schweißtechnik, Maschinenbau, Konstruktion, CAD
  • Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse Berufsreifeprüfung
  • Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen
Zielgruppen:
Arbeitnehmer:innen, die im Zeitraum der Weiterbildung eine Lehre absolvieren, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres, Wiedereinsteiger:innen nach Elternkarenz, Arbeitnehmer:innen über 50 Jahre, Arbeitnehmer:innen, die länger als 3 Monate von Kurzarbeit betroffen sind und Arbeitnehmer:innen in Bildungskarenz, sofern der Zeitraum zwischen Elternkarenz und Bildungskarenz 18 Monate nicht unterschreitet.


Förderbare Maßnahmen:

Grundsätzlich berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse).
Darüber hinaus muss die Maßnahme entweder in einen Förderungsschwerpunkt oder die antragstellende Person in die Zielgruppenförderung fallen.


Höhe der Förderung:

Der Förderquotient beträgt abhängig vom Förderungsschwerpunkt und/oder der Zielgruppe 25%, 50% oder 75% der Kurskosten (Details siehe Richtlinie).
Die max. Förderhöhe innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren beträgt € 2.500,-.


Informationen und Förderrichtlinie:
ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Förderungsantrag:
Anträge auf Förderung sind online frühestens zu Beginn des Kurses bis spätestens 4 Monate nach Abschluss des Kurses einzubringen.

Auskunft:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
T 050 536 31160
abt11.alw@ktn.gv.at
 

2. Steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmer:innen

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung oder Ausbildung im verwandten Beruf oder für eine umfassende Umschulung darstellen.

Absetzbar sind insbesondere:

  • eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattindet)
  • Nächtigungskosten


Bemessungsgrundlage:

Unselbstständige Erwerbstätige können ihre Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung anführen.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten.

Hinweis: Die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen sind um etwaige steuerfreie Förderungsmittel (z.B. Zuschüsse) zu kürzen. Zu beantragen ist in einem solchen Fall nur den Differenzbetrag.
 

3. Bildungsförderung durch das AMS

Grundsätzlich fördert das Arbeitsmarktservice Kärnten die Aus- und Weiterbildung, um bei arbeitslosen Personen die Vermittlungsaussichten zu verbessern.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung der Kurskosten ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den AMS-Berater:innen in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle vor Kursbeginn, sowie eine Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Verwertbarkeit der ausgewählten Kursmaßnahmen.

Näheres erfahren Sie auf der Webseite Aus- und Weiterbildungsbeihilfen des AMS oder in den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Kärnten.
 

4. Bildungsförderung für Lehrlinge

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden zu 100% pro Kursteilnahme bei Selbstfinanzierung gefördert, wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden.

Der Förderantrag (Download des Formulars unter www.lehre-foerdern.at) muss innerhalb von 6 Monaten nach Kursende bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer - Förderungen einlangen.

Auskunft:
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
T 05 90904 882
E lehre.foerdern@wkk.or.at
www.lehre-foerdern.at
 

5. Bildungsförderung für Zeitarbeitskräfte

Für Zeitarbeitskräfte, die sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis weiterentwickeln wollen, übernimmt der SWF (Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich) die Ausbildungskosten zur Gänze. Die Übernahme der Ausbildungs- bzw. Prüfungskosten muss beim SWF vor Aufnahme der Ausbildungsmaßnahme beantragt und dem WIFI Kärnten unbedingt mitgeteilt werden.

Auskunft und Antrag:
SWF-Servicebüro
T 0 1 890 9084-0
office@swf-akue.at
www.swf-akue.at
 

6. Bildungsdarlehen

Seit 2005 können Bauspardarlehen auch für Ausbildungszwecke verwendet werden. Bei Vorliegen von Bürgschaften können sogar noch höhere Darlehen beantragt werden. Die Zweckwidmung, ob das Geld für die Veränderung der Wohnsituation, Altersvorsorge oder Aus- und Weiterbildungen verwendet wird, muss erst bei der Aufnahme des Darlehens - und nicht bereits bei Abschluss des Bausparvertrages - festgesetzt werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei jeder österreichischen Bausparkasse.
 

7. Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrkostenzuschuss kann von berufstätigen Abendschüler:innen beantragt werden.

Auskunft und Antrag:
Arbeiterkammer in Klagenfurt
bzw. in den Bezirksstellen
anf@akktn.at 
T 050 477 4000


Bitte beachten Sie: 
Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Durch diese Förderinformation entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die angeführten Förderungen.
Stand: April 2025