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Kunststoff-Gas- und Wasser-Rohrleger:in Ausbildung und Erstprüfung nach ÖVGW-Richtlinie G0322 W106

Diese Ausbildung und die bestandene Prüfung berechtigt Sie zur Verlegung und zum Schweißen von Kunststoff- Gas- und Wasser- Rohrleitungen gemäß G0322 W106.

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 50,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
*Teilzahlung : 3 x 842,00 EUR Kursnummer: 51355014
2.405,00 EUR *Teilzahlung : 3 x 842,00 EUR Kursnummer: 51355014

Kunststoff-Gas- und Wasser-Rohrleger:in Ausbildung und Erstprüfung nach ÖVGW-Richtlinie G0322 W106

Beschreibung

Die Ausbildung richtet sich an Gas- und Sanitärtechniker:innen und Praktiker:innen auf dem Gebiet der Rohrverlegung und vermittelt die wichtigsten Kenntnisse in Theorie und Praxis im Schweißen von Kunststoffrohren aus Polyethylen (PE) sowie das Verlegen von Kunststoffrohren nach den Richtlinien der ÖVGW G0322 und W106.

Der Kurs beginnt mit einem allgemeinen Grundlagenteil, danach wird die Schulung in den speziellen Grundlagen Gas und Wasser durchgeführt.

  • Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit)
  • spezielle Grundlagen Gas und Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken)

Übung/Produktvorstellung:
  • Heizelement Stumpfschweißen (HS)
  • Heizwendelschweißen
  • Steck- und Klemmverbindungen (SK)
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Zielgruppe

Gas- und Wasserinstallateurinnen bzw. Gas- und Wasserinstallateure, Rohrlegerfirmen, Baufirmen, Gas- und Wasserversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Gas:

  • erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität mit 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
  • Befähigungsnachweis (z.B. Meister:in, Werkmeister:in) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Absolventinnen und Absolventen einer technischen Fachschule mit 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
  • ohne Berufsausbildung mit 5 Jahren Praxis in der Rohrverlegung


Wasser:
  • abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur:in, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule, Universitätsabschluss ohne Praxis
  • abgeschlossene sonstige Berufsausbildung mit 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung
  • ohne Berufsausbildung mit 5 Jahren Praxis in der Rohrverlegung