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Weiterbildung-Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 t gem. § 3 (4) Z2 PBStV (§ 57a)

Verlängern Sie mit dieser Weiterbildung-Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen Ihre Prüfberechtigung!

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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
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Kursnummer: 49427024
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Durchführungsgarantie
Kursnummer: 49427014

Mehr Wissen mit KFZ-Weiterbildungen am WIFI Kärnten

Beschreibung

Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen geeignete Personen, welche bereits vor dem 23.04.2001 Fahrzeuge überprüft haben und mittels Bescheid dazu berechtigt waren, zusätzlich zum 8-stündigen allgemeinen Weiterbildungskurs § 3 (4) Z1 PBStV noch einen Spezialkurs über Bremsanlagen absolvieren, wenn Sie Fahrzeuge über 3,5 t hzG überprüfen.


Was sind die beliebtesten Ausreden bei der Pickerl-Überprüfung? Klicken Sie in unseren WIFI-Blog zu diesem Thema!

Wenn die "Gelben Engel" Hilfe brauchen!? Lesen Sie hier!

Ziel

Ihre bestehende Prüfberechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t hzG bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit wird verlängert.

Zielgruppe

Personen, mit bereits vorhandener (gilt 3 Jahre) Berechtigung Fahrzeuge mit hzG über 3,5 t prüfen zu dürfen.

Voraussetzungen

Grundschulung-Spezialkurs oder eine Weiterbildung Bremsanlagen bzw. die bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Schwerfahrzeugen.

Achtung:

100 % Anwesenheitspflicht


Mitzubringen:

§ 57a-Bildungspass

Trainer

  • Ing. Wolfgang Stiefsohn