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Verlängern Sie mit dieser Weiterbildung-Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen Ihre Prüfberechtigung!
Mehr Wissen mit KFZ-Weiterbildungen am WIFI Kärnten
Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen geeignete Personen, welche bereits vor dem 23.04.2001 Fahrzeuge überprüft haben und mittels Bescheid dazu berechtigt waren, zusätzlich zum 8-stündigen allgemeinen Weiterbildungskurs § 3 (4) Z1 PBStV noch einen Spezialkurs über Bremsanlagen absolvieren, wenn Sie Fahrzeuge über 3,5 t hzG überprüfen.
Was sind die beliebtesten Ausreden bei der Pickerl-Überprüfung? Klicken Sie in unseren WIFI-Blog zu diesem Thema!
Wenn die "Gelben Engel" Hilfe brauchen!? Lesen Sie hier!
Ihre bestehende Prüfberechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t hzG bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit wird verlängert.
Personen, mit bereits vorhandener (gilt 3 Jahre) Berechtigung Fahrzeuge mit hzG über 3,5 t prüfen zu dürfen.
Grundschulung-Spezialkurs oder eine Weiterbildung Bremsanlagen bzw. die bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Schwerfahrzeugen.
Achtung:
100 % Anwesenheitspflicht
Mitzubringen:
§ 57a-Bildungspass
- Ing. Wolfgang Stiefsohn