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Gefahrgutbeauftragte:r Auffrischung Allgemeiner Teil Straße

Sie haben vor fünf Jahren die Schulung zum/zur Gefahrgutbeauftragten gemacht? Buchen Sie rechtzeitig Ihre Auffrischungsschulung, damit Sie weiterhin mit aktuellem Wissen als Gefahrgutbeauftragte:r tätig sein können!

Neue Termine sind in Planung

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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46471014

Sicher unterwegs mit dem WIFI Kärnten

Beschreibung

In den letzten 12 Monaten der Gültigkeit des Schulungsnachweises zum/zur Gefahrgutbeauftragten ist eine entsprechende Auffrischungsschulung mit Prüfung zu absolvieren, um die Gültigkeit um weitere 5 Jahre (gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit) zu verlängern.

Nach Vorgabe des Bundesministeriums kann ein abgelaufener Schulungsnachweis ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.

Inhalte:

Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF bzw. BGBl. Nr. 61/2003: Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter, sowie Pflichten des/der Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

ACHTUNG:
100 % Anwesenheitspflicht

Mitzubringen:

  • Gültiger Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten
  • Lichtbildausweis
  • Wichtig: Aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)

Prüfung:

Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten

Der Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten (Gültigkeit 5 Jahre!) wird vom Bundesministerium ausgestellt und Ihnen umgehend weitergeleitet.
Ziel

Verlängerung der Qualifikation (Schulungsnachweis) Gefahrgutbeauftragte:r um weitere 5 Jahre.

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen, die eine entsprechende Qualifikation im Zusammenhang mit Gefahrguttransport, Inverkehrbringen und Umschlag nachweisen müssen und bereits über einen Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte:r verfügen.

Voraussetzungen

  • Absolvierte Gefahrgutbeauftragtenausbildung (Schulungsnachweis darf nicht abgelaufen sein!)
  • 100 % Anwesenheitspflicht
  • Wichtig: Mitzubringen ist ein aktuelles ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)
Trainer
Dr. Peter Demschar, Kursleiter