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Die Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragte:n gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) ist essenziell, um als Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit gefährlichen Gütern zu erfüllen. Sie ermöglicht die sichere Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen, minimiert Unfallrisiken und schützt somit Mensch und Umwelt. Diese Qualifikation steigert Ihre berufliche Kompetenz und sorgt für die Einhaltung wichtiger Sicherheitsstandards im Unternehmen.
Auf der sicheren Seite mit dem WIFI Kärnten
Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien sind die Grundlage dieser Ausbildung.
Inhalte:
- Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
- GGBG und GGBV
- Multimodale Transporte von gefährlichen Gütern
- Frachtrecht und Arbeitnehmerschutzgesetz und deren Bestimmungen
- Abfallwirtschaftsgesetz
- Chemikaliengesetz und Gewerbeordnung
- Prüfung
Mitzubringen:
- WICHTIG: Aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)
- Lichtbildausweis
Prüfung:
Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Gültigkeit: 5 Jahre) wird direkt vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen von uns umgehend weitergeleitet.
TIPP: Merken Sie sich den Termin für die nächste Auffrischungsschulung in 5 Jahren schon jetzt vor!
Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF, Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter sowie Pflichten des Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Unternehmer:innen, Mitglieder der Geschäftsleitung, die mit gefährlichen Gütern und mit deren Versand konfrontiert sind oder auch gefährliche Transporte durchführen. Weiters Teilnehmer:innen, die zukünftig als externe Gefahrgutbeauftragte arbeiten möchten.
Laut Gesetzgeber gilt bei diesem Kurs 100 % Anwesenheitspflicht!
Mitzubringen ist unbedingt ein aktuelles ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)!
Hinweis: Sie erhalten nach der positiv abgelegten Prüfung vom Prüfer Ihren Schulungsnachweis und ein Formular "Mitteilung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 1 GGBG", welches ausgefüllt und von der jeweiligen Firma abgestempelt dem Ministerium übermittelt werden muss!