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Mit diesem Fahrzeug- und Ladekrankurs erwerben Sie eine gefragte Zusatzqualifikation als Kranführer:in; eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Arbeit!
Schwere Lasten leicht gemacht mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
- Mobil- und Autoladekrane
- Aufbau von Kränen
- Grundlegendes aus der Mechanik der Fahrzeugkrane
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
- Elektrische Ausrüstung
- Anschlagmittel
- Kranbetrieb
- Wartung, Arbeiten am Kran
- Vorschriften und Normen
- Praktisches Fahren
- Kranführerprüfung
Mitzubringen:
- Sicherheits-Schuhe S3 am Praxistag (verpflichtend)
- Schutzhelm (falls vorhanden)
Prüfung:
Mündlich in deutscher Sprache, sowie praktisches Vorfahren (Erstantritt und im Bedarfsfall EINE Wiederholungsprüfung sind Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten. Jeder weitere Prüfungsantritt ist kostenpflichtig.)
Firmen-Intern-Training
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) gerne durchführbar.
Unsere FITs sind maßgeschneiderte Wissenstransfers für Unternehmen.
Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die gegebenen Kundenwünsche abgestimmt!
Bei Fragen oder Interesse an einem Firmen-Intern-Training kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05 9434-947.
Hier geht es zu einer Erfolgsgeschichte mit dem WIFI-FIT
Holen Sie sich Geld fürs Lernen!
Es gibt einige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen!
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit 25 % - und gegebenenfalls mehr - für Ihre Aus- und Weiterbildung an Unterstützung zu bekommen.
Hier informieren!
Anerkennung Stapler- und Kranausbildungen (In- und Ausland)
Sie haben Ihre Stapler- oder Kranführerausbildung im Ausland oder zB beim Heer absolviert und müssen die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Stapler oder Kran nachweisen?
Laut den national gültigen gesetzlichen Bestimmung ist dafür eine Anerkennung Ihrer Ausbildung notwendig. Im Anerkennungsverfahren erfolgt eine Überprüfung der Gleichwertigkeit. Information und Antragsformular finden Sie hier!
Praktische und theoretische Ausbildung gem. Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007 (Artikel I), sowie die §§ 62 und 63 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 id.F. BGBl. I Nr. 147/2006.
LKW-Fahrer:innen bzw. Interessierte, die diese Zusatzqualifikation laut ASchG Fahrzeugkranführer:in bis 300 kNm erwerben wollen.
- Mindestalter 18 Jahre
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau Stufe B1)
- Prüfungsantritt nur nach erfolgter Zahlung des Kurses möglich
Informationen zum Trainer
Informationen zum Trainer
Kurz vorgestellt: Kursangebote im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheitstechnik an den WIFIs