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Turmdreh- und Auslegerkrane dürfen nur von ausgebildetem Personal bedient werden. Hier sind Sie am richtigen Weg zu Ihrem Kranführerausweis!
''Über den Wolken'' mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
- Aufbau von Kränen
- Grundlegendes aus der Mechanik der Turmdrehkräne
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
- Elektrische Ausrüstung
- Gleisanlage
- Anschlagmittel
- Kranbetrieb
- Wartung, Arbeiten am Kran
- Vorschriften und Normen
- Praktisches Fahren
- Kranführerprüfung
Der ordnungsgemäße Besuch des Kranführerkurses ist Voraussetzung zur Ablegung der Kranführerprüfung und Erlangung des Kranführerausweises.
Mitzubringen:
- Sicherheits-Schuhe S3 an den Praxistagen (verpflichtend)
- Schutzhelm (falls vorhanden)
Prüfung:
Mündlich, sowie praktisches Vorfahren (Erstantritt und im Bedarfsfall EINE Wiederholungsprüfung sind Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten. Jeder weitere Prüfungsantritt ist kostenpflichtig.)
Anerkennung Stapler- und Kranausbildungen (In- und Ausland)
Sie haben Ihre Stapler- oder Kranführerausbildung im Ausland oder zB beim Heer absolviert und müssen die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Stapler oder Kran nachweisen?
Laut den national gültigen gesetzlichen Bestimmung ist dafür eine Anerkennung Ihrer Ausbildung notwendig. Im Anerkennungsverfahren erfolgt eine Überprüfung der Gleichwertigkeit. Information und Antragsformular finden Sie hier!
Praktische und theoretische Ausbildung gemäß Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007 (Artikel I), sowie die §§ 62 und 63 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 id.F. BGBl. I Nr. 147/2006.
Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Bau-/Baunebengewerbe.
- Mindestalter 18 Jahre
- schwindel- und höhenangstfrei
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau Stufe B1)
- Prüfungsantritt nur nach erfolgter Zahlung des Kurses möglich
Informationen zum Trainer