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Österreichische Rechtsvorschriften garantieren, gemeinsam mit den umfangreichen zwischenstaatlichen Übereinkommen, die sichere Abwicklung bei der Beförderung von gefährlichen Gütern. Bringen Sie mit dieser Fortbildung von Gefahrgutlenkern Ihr Wissen auf den neuesten Stand und verlängern Sie rechtzeitig Ihre Lenkerberechtigung!
Verlängerung des ADR-Scheins mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
Der Lehrstoff umfasst die nach der Ausbildung gemäß § 2 erfolgten Neuerungen der technischen Entwicklung und Änderungen der Vorschriften auf dem Gebiet der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGSt. und ADR).
Mitzubringen:
- Lichtbildausweis
- Gültige ADR-Bescheinigung
Prüfung:
Schriftlich - Teil des Kurses; keine weiteren Kosten
ACHTUNG:
Bitte bei Ihrer Anmeldung unbedingt bekannt geben, wann Ihre ADR-Bescheinigung abläuft!
Ergänzung und Auffrischung der Kenntnisse als Voraussetzung zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung (ADR-Ausweises) um weitere 5 Jahre.
Inhaber:innen von Ausweisen zum Gefahrguttransport (ADR-Bescheinigung über die Schulung der Lenker:innen von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter) deren Gültigkeit sich im letzten (fünften) Jahr befindet.
Die Auffrischungsausbildung (Fortbildung) muss ausnahmslos in den letzten 12 Monaten VOR Ausweisablaufdatum absolviert werden. Die Verlängerung wird ab dem jeweiligen Ablaufdatum (Basis ist immer das Grundkurs-Prüfungsdatum) wieder um 5 Jahre verlängert. Das bedeutet, dass eine rechtzeitige, frühe Verlängerung Ihre Lenkerberechtigung sichert!
Gültige ADR-Bescheinigung (Gefahrgutlenkerausweis)
Bitte bei Ihrer Anmeldung unbedingt bekannt geben, wann Ihre ADR-Bescheinigung abläuft!
ACHTUNG:
Das Gültigkeitsdatum Ihrer ADR-Bescheinigung darf laut Gesetzgeber keinen einzigen Tag überschritten werden!
Sichern Sie sich daher rechtzeitig einen Kursplatz!
100 % Anwesenheitspflicht