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Mit Hilfe unserer Expertinnen und Experten erarbeiten Sie in diesem Giftbeauftragtenkurs detailiertes Wissen und entwickeln umfangreiche Kompetenzen rund um dieses interessante Thema! Und so kommen Sie auch zu Ihrer Giftbezugsbewilligung!

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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 29,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Durchführungsgarantie
Kursnummer: 46429014

Sicherheit für Mensch und Umwelt

Beschreibung

Inhalte:

  • Die Aufgaben und Pflichten des Giftverantwortlichen, des Giftbeauftragten, des Arbeitgebers und sonstiger Mitarbeitenden
  • Straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Verantwortung
  • Risiko und Gefährdungspotenzial
  • Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Betrieb (Verpackung, Lagerung und Nachweispflichten)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen und Schutzmittel
  • Schutz besonders gefährdeter Personengruppen
  • Unterweisung nicht sachkundiger Personen
  • Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
  • Verhalten im Vergiftungsfall
  • Grundlagen der Physik und Chemie mit praktischen Übungen und Versuchen im Labor*
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Mündliche Prüfung

*Das Labor der HTL Mössingerstraße in Klagenfurt gehört zu den best ausgestatteten Labors im Land!
Mehr dazu verrät Dr. Daniel Cas; als Lehrer an der HTL Mössingerstraße kennt er das Labor, wie seine Westentasche.
Ziel

Dieser Lehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften lt. § 4 der Giftverordnung 2000. Es werden die giftrechtbezogenen Bestimmungen erarbeitet (u.a. ChemG, ChemV, Giftverordnung 2000, Giftinformations-Verordnung 1999, ASchG, AWG 2002, CLP- und REACH-Verordnung, StGB, GewO 1999). Sie erlangen die Sachkunde für eine Giftbezugsbewilligung, für eine Giftbezugsbescheinigung oder für Begasung mit Giften.

Zielgruppe

Jeder Betrieb, der Gifte herstellt oder in Verkehr bringt, ist gesetzlich verpflichtet eine:n Giftbeauftragte:n zu bestellen (Ausnahme: Apotheken). Falls die Bestellung einer/eines Beauftragten wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der/die Betriebsinhabende/Geschäftsführer:in diese Aufgaben wahrnehmen. So sind als Zielgruppe Personen, die den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften nachweisen müssen, angesprochen.

Hinweis: Für den Sachbezug von Pflanzenschutzmittel wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Landwirtschaftskammer.

Voraussetzungen

Die Kursteilnahme ist ohne Altersbeschränkung möglich.
Die giftrechtlichen, behördlichen Bewilligungen werden aber erst ab dem 19. Lebensjahr ausgestellt!

Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anmeldung unbedingt bekannt, für welche Gifte Sie Kenntnisse hinsichtlich des sachgerechten und sicheren Umgangs zu erwerben suchen!


Mitzubringen für die Praxis im Labor:
  • Arbeitsmantel
  • Schutzbrille (falls vorhanden)

Hinweis:

Laut der letzten Novelle zur Giftverordnung 2000 ist künftig alle vier Jahre (beginnend mit 2019) eine betriebsinterne oder externe Auffrischung der Sachkunde zu absolvieren!
Trainer

Dipl.-Ing. Dr. Robert Mußnig, Kursleitung