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Giftbeauftragte:r Auffrischung der Sachkunde

Sie verfügen bereits über eine Giftbezugsbewilligung (z.B. eine Giftbezugsbescheinigung) und wollen sich über die Neuerungen sowie die aktuell geltenden Regelungen informieren? Dann sind Sie in diesem Auffrischungskurs richtig!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46423014
Durchführungsgarantie
340,00 EUR Kursnummer: 46423014
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46423024
340,00 EUR Kursnummer: 46423024

Auffrischung für höchste Sicherheit

Beschreibung

Inhalte:

  • Regelungen in österreichischen und in europäischen Rechtsvorschriften und deren korrekte Anwendung
  • Für Gifte zutreffende Vorschriften (zB Information und Unterweisung) und Schutzmaßnahmen (zB Substitutionsprüfung, Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen) des Arbeitnehmer:innenschutzrechts
  • neue Entwicklungen bezüglich der Einstufung relevanter Stoffe und deren praktische Konsequenzen
  • Nutzung des Sicherheitsdatenblattes und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • erforderliche Zusammenarbeit mit Unterstützung durch die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Arbeitsstätte
  • Informationsquellen - insbesondere in elektronischen Medien betreffend konkrete Gifte, deren Gefahren und Schutzmaßnahmen dagegen
  • allfällige neue Erkenntnisse betreffend Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • häufige Fehler beim Umgang mit Giften
  • Praxisbeispiele - vorgekommene Giftunfälle

Hinweis:
Die Auffrischung ist längstens alle 4 Jahre zu absolvieren!
Ziel

Nachweis über die Auffrischung der Sachkunde für Giftbeauftragte, um die bei einem Neuantrag einer Giftbezugsbewilligung erforderliche Sachkunde zu erlangen bzw. um die Gültigkeit einer bestehenden Giftbezugsbescheinigung aufrecht zu erhalten.

Zielgruppe

Personen, die bereits einen Kurs zum sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften absolviert
haben, müssen nachweislich ihren Wissensstand aktuell halten. Dazu ist - beginnend mit 2019 - mindestens alle
vier Jahre eine Auffrischung der Sachkunde erforderlich.

Voraussetzungen

Mitzubringen:

Ihr zuletzt erworbener Sachkundenachweis (Giftbeauftragtenzeugnis)

Der Veranstalter hat im Zuge der Entgegennahme der Anmeldung zum Kurs bei den Anmeldenden abzufragen, für welche Gifte sie Kenntnisse hinsichtlich des sachgerechten und sicheren Umgangs zu erwerben suchen! Bitte geben Sie uns dies bei Ihrer Anmeldung bekannt!

Trainer

Dipl.-Ing. Dr. Robert Mußnig, Kursleitung