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Wir begleiten Sie beim Lauf-, Bock- und Portalkrankurs Schritt für Schritt zu Ihrer Kranführerberechtigung! So setzen Sie die Gefahr von Kranarbeitsunfällen erheblich herab! Außerdem steigern Sie Ihre Karrierechancen!
Berufschancen steigern mit Krankursen am WIFI Kärnten
Inhalt:
- Aufbau von Laufkränen
- Triebwerke
- Getriebearten
- Bremsen
- Hubwerke
- Kranfahrwerke, Katzfahrwerke
- Seile - Seilverbindungen, Ketten
- elektrische Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsvorrichtungen am Kran
- Lastenberechnung
- Betriebs- und Wartungsvorschriften
- einschlägige Normen
- Unfallverhütung, rechtliche Vorschriften
- praktisches Fahren und Arbeiten am Kran, Kranführerprüfung
Prüfung:
Mündlich (nur in deutscher Sprache), sowie praktisches Vorfahren (Erstantritt und im Bedarfsfall EINE Wiederholungsprüfung sind Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten. Jeder weitere Prüfungsantritt ist kostenpflichtig.)
Mitzubringen:
- Sicherheits-Schuhe S3 für den Praxistag (verpflichtend)
- Schutzhelm (falls vorhanden)
Firmen-Intern-Training
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) gerne durchführbar.Unsere FITs sind maßgeschneiderte Wissenstransfers für Unternehmen.
Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die gegebenen Kundenwünsche abgestimmt!
Bei Fragen oder Interesse an einem Firmen-Intern-Training kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05 9434-947.
Holen Sie sich Geld fürs Lernen!
Es gibt einige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen!
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit 25 % - und gegebenenfalls mehr - für Ihre Aus- und Weiterbildung an Unterstützung zu bekommen.
Hier informieren!
Anerkennung Stapler- und Kranausbildungen (In- und Ausland)
Sie haben Ihre Stapler- oder Kranführerausbildung im Ausland oder zB beim Heer absolviert und müssen die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Stapler oder Kran nachweisen?
Laut den national gültigen gesetzlichen Bestimmung ist dafür eine Anerkennung Ihrer Ausbildung notwendig. Im Anerkennungsverfahren erfolgt eine Überprüfung der Gleichwertigkeit. Information und Antragsformular finden Sie hier!
Praktische und theoretische Ausbildung gemäß Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007 (Artikel I), sowie die §§ 62 und 63 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 id.F. BGBl. I Nr. 147/2006.
Interessierte, die sich zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen qualifizieren möchten.
- Mindestalter 18 Jahre
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau Stufe B1)
- Prüfungsantritt nur nach erfolgter Zahlung des Kurses möglich
Informationen zum Trainer
Informationen zum Trainer
Hier ein Auszug des WIFI-Kursangebotes im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz und Sicherheitstechnik!