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Unsere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Modul 2 kann erheblich zur Sicherheit im Betrieb beitragen! So haben Sie jede brenzlige Situation gut im Griff!
Mit dem WIFI Kärnten verbrennen Sie sich nie die Finger
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Damit ist jedes Unternehmen aufgerufen, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Die gesetzlichen Vorschriften zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sind im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und in den Feuerwehr- und Feuerpolizeigesetzen der Länder festgelegt.
Inhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen: Landesgesetze und Verordnungen, OIB-Richtlinien, ÖNORMEN, TRVBs
- Baulicher Brandschutz: Brandabschnitte, Leitungsdurchführungen, Türen und Tore, Baumaterialien
- Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Organisatorischer Brandschutz: Recht und Pflichten des BSB, Brandschutzpläne, Brandschutzordnung, Brandschutzbuch, Schnittstellen zur Feuerwehr, Alarmierungskette, Sammelplätze,
- Erste und Erweiterte Löschhilfe, Brandgefahren
- Erfolgskontrolle/schriftliche Prüfung
Prüfung:
Schriflich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Mitzubringen:
- Ihren Österreichischen Brandschutzpass
- 1 Passfoto (nur falls noch keines im Pass vorhanden)
Gültigkeit: 5 Jahre
Hinweis: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Besuch der Brandschutzbeauftragtenausbildung (Modul 2) sind die erforderlichen Brandschutztechnikseminare T2 oder T3 und eines der Nutzungsbezogenen Seminare N1 oder N2 zu absolvieren, die die Gültigkeit des Brandschutzpasses jeweils um weitere 5 Jahre verlängern. Freiwillig absolvierte Brandschutztechnikseminare und Nutzungsbezogene Seminare können als Fortbildung angerechnet werden und verlängern die Gültigkeit des Brandschutzpasses um weitere 5 Jahre.
Brandschutztechnikseminare sind nur für die tatsächlich im Betrieb vorhandenen anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen erforderlich.
Wird vom BSB innerhalb von 5 Jahren keine zur Verlängerung erforderliche Fortbildung besucht, erlischt die Gültigkeit des Brandschutzpasses und somit auch die Voraussetzung für die Tätigkeit eines BSB im Sinne der TRVB117 O. Für die erforderliche Voraussetzung gemäß TRVB 117 O ist Modul 2 neuerlich zu besuchen. Der neuerliche Besuch des Modul 1 sowie bereits absolvierter Brandschutztechnikseminare und Nutzungsbezogener Seminare ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Liegt die letzte Ausbildung jedoch länger als 15 Jahre zurück, sind auch Brandschutztechnikseminare und Nutzungsbezogene Seminare innerhalb von 2 Jahren zu wiederholen.
Eine Überschreitung der 5-Jahres-Frist von bis zu 3 Monaten wird toleriert.
Sie qualifizieren sich zum Brandschutzbeauftragten laut ASt bzw. TRVB 117 O.
Mitarbeiter:innen mit bereits vorhandener Qualifikation 'Brandschutzwart'.
Modul 1 - Brandschutzwart-Ausbildung
Informationen zum Trainer
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