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Jedes österreichische Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmenden ist gemäß § 11, Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verpflichtet, fachlich qualifizierte Abfallbeauftragte sowie eine stellvertretende Person zu bestellen. Möchten Sie diese Aufgabe übernehmen?
Mit dem WIFI Kärnten für eine saubere Zukunft
Inhalte:
- Abfallwirtschaftsgesetz und Verordnungen
- Aufgaben der Behörden
- Anfall und Behandlung von nicht gefährlichem Abfall
- Anfall und Behandlung von gefährlichem Abfall
- Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
- Verpackungsverordnung
- Exkursion zu einem Abfallentsorgungs- und Sortierbetrieb (Detailabsprache bei Kursbeginn)
Methode:
- Vortrag
- Beispiele aus der Praxis
- Fachexkursion
- Anleitungen zur Umsetzung der Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Prüfung
Prüfung:
Schriftlich, Teil der Ausbildung - keine weiteren Kosten!
Ist diese Welt noch zu retten? Lesen Sie hier mehr zum Thema Nachhaltigkeit!
Sie erhalten ein Zeugnis zum oder zur Abfallbeauftragten (anerkannt als Nachweis für die fachliche Qualifikation für die abfallbeauftragte Person gemäß AWG).
Mitarbeitende, die sich zur abfallbeauftragten Person qualifizieren möchten.
Allgemeine Berufspraxis von Vorteil.
Und hier finden Sie Tipps, wie Sie gleich mal auf Ihrem Schreibtisch für Ordnung sorgen!
- Mag. Dr. Gernot Wurm, Kursleitung
- Trainerinnen und Trainer AUS der Praxis FÜR die Praxis