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Recht im Internet: Was ist erlaubt? Was verboten?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer auf verschiedenen Internetseiten surft, auf sozialen Medien Kommentare abgibt, Bilder veröffentlicht oder eine gewerbliche Webseite betreibt, muss sich genauso an Regeln halten wie im analogen Leben.

Was Sie dürfen und was Sie besser lassen sollten, regelt das Internetrecht.

Internetrecht – was ist im Internet erlaubt?

Als Verkäufer oder Erbringer einer Dienstleistung möchten Sie die Möglichkeit einer Onlinepräsenz auf einer Social-Media-Seite nutzen, um hier auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Dabei ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Sie dürfen eine Social-Media-Seite anlegen, mit der Sie neue Kunden gewinnen möchten. Dabei verstößt es nicht gegen das Onlinerecht, wenn Sie die Seite mit Texten füllen, die Sie entweder selbst geschrieben haben, oder deren Urheberrecht Sie besitzen.

Beispiel:

Sie sind als Steuerberater tätig und möchten Ihre Mandanten mit regelmäßigen Neuigkeiten aus dem Steuerrecht auf dem Laufenden halten. Sie beauftragen einen freiberuflichen Texter, der Sie regelmäßig mit Aufträgen versorgt. Das Problem hierbei ist, dass der freiberufliche Texter das Urheberrecht für die von ihm geschriebenen Texte besitzt. Sie dürfen diese Texte nur auf Ihrer Seite einsetzen, wenn Sie – z. B. bei der Auftragserteilung – die Zustimmung zur Abtretung des Urheberrechts an Sie eingeholt haben.

Surfen Sie privat im Internet, verstoßen Sie nicht gegen das Copyright, wenn Sie die Internetseite eines privaten Anbieters nur anschauen und nicht ausdrucken. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 05.06.2014 – Az.: C-360/13 so entschieden. Verwenden Sie den Inhalt aber für einen Zweck, bei dem Sie die Öffentlichkeit einbinden, müssen Sie den Urheber der Internetseite um seine Zustimmung bitten.

Internetrecht – was ist im Internet verboten?

Ein Verstoß gegen das Internetrecht liegt vor, wenn Sie fremde Quellen nutzen, um Ihrer Homepage den letzten Schliff zu geben. Achten Sie bei der Veröffentlichung von Texten und Fotos darauf, dass Sie das Urheberrecht besitzen oder nicht dagegen verstoßen.

Neben dem Recht am eigenen Bild können andere Personen auch das Recht auf Selbstbestimmung gegen Sie einfordern. Dies betrifft z. B. die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Betreiben Sie z. B. eine Webseite, um hier Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, dürfen Sie den Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer nur für Ihre Werbemaßnahmen verwenden, wenn Sie zuvor die Zustimmung der jeweiligen Person eingeholt haben. So sieht es die Europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) vor.

Die DSGVO verlangt von Ihnen als Webseitenbetreiber auch, dass Sie auf Ihrer Homepage eine Datenschutzerklärung anbringen. Hiermit sollen die Rechte eines privaten Verbrauchers gestärkt werden. Diese Datenschutzerklärung muss sichtbar sein und mit einem bestimmten Inhalt versehen sein.

Was sind Verstöße gegen das Internetrecht?

Auch auf privater Ebene können Sie einen Verstoß gegen das Recht im Internet begehen. Sie haben z. B. ein Konzert besucht oder einen interessanten Film gesehen? Um diesen mit Bekannten und Freuden zu teilen, laden Sie das entsprechende Dokument in einem entsprechenden Medium hoch. Was Sie hierbei nicht beachtet haben, ist das Copyright. Das Urheberrecht gegen die musikalische oder filmische Darstellung stehen den Künstlern zu, die hierfür verantwortlich sind. Gleiches gilt, wenn Sie einen geschriebenen Text veröffentlichen und dabei fremde Quellen zitieren oder Fotos veröffentlichen, ohne dies kenntlich zu machen. Laden Sie im Internet Fotos von fremden Personen hoch, ohne sich um die notwendigen Bildrechte zu kümmern, verstoßen Sie gegen das Persönlichkeitsrecht des Menschen, der auf diesem Foto zu sehen ist.

Sie nutzen einen Streamingdienst, auf dem Sie Filme anschauen oder Musik/Podcasts anhören. Dies ist so lange erlaubt, wie Sie die Dateien nicht ohne Zustimmung des Künstlers herunterladen. Bei gängigen Streamingdiensten – wie z. B. Netflix, Spotify oder Amazon Prime – haben Sie die erforderliche Zustimmung. Dies gilt aber nicht für alle Plattformen.

Soziale Medien dienen dazu, sich gegenseitig auszutauschen und neue Menschen kennenzulernen. Allerdings sieht das Onlinerecht bei der Anmeldung in einem sozialen Forum vor, dass die Person mindestens 13 Jahre alt ist. Dies heißt, dass jüngere Personen auch keine eigene Social Media Seite haben dürfen. Wer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, macht sich strafbar.

Auf sozialen Medien vervollständigen Sie Ihr Profil mit einem Bild, dass von jemand anderem aufgenommen wurde. Auch hierbei ist darauf zu achten, dass Sie nicht gegen das Urheberrecht eines Fotografen oder eines Zeichners verstoßen.

Verstoß gegen das Internetrecht – welche Konsequenzen drohen?

Verstoßen Sie im Internet gegen Bildrechte oder gegen ein Urheberrecht, das eine andere Person gegen Sie geltend machen könnte, machen Sie sich strafbar. Die gilt z. B. auch, wenn Sie das Layout einer anderen Webseite für Ihre Homepage verwenden und diese dann veröffentlichen.

Beachten Sie, dass Sie die strafrechtlichen Konsequenzen des Urheberrechts gegen sich gelten lassen müssen, wenn Sie auf einem Text oder einer Internetseite kein Copyright-Zeichen erkennen können. Dies ist für den Verfasser eines Textes oder dem Fotografen, der seine Bilder im Internet veröffentlicht, nicht verpflichtend.

Die geschädigte Person hat in dem Fall einer Urheberrechtsverletzung oder bei einem anderen Verstoß gegen das Onlinerecht zwei Möglichkeiten: Sie kann fordern, dass Sie einen entstandenen Schaden ersetzen oder einen Unterlassungsanspruch gegen Sie geltend machen. Schaltet die geschädigte Person einen Anwalt ein, müssen Sie auch dessen Honorar übernehmen. Ob Sie unwissentlich oder mit Absicht gehandelt haben, ist für die Ahndung des Verstoßes gegen ein Copyright unerheblich. Ist die Urheberrechtsverletzung mit einer gewerblichen Nutzung verbunden, können Ihnen noch weitere strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Um die Ansprüche durchzusetzen, erhalten Sie zunächst eine Abmahnung, in der Sie dazu aufgefordert werden, das Recht des Urhebers zu wahren. Alternativ kann die Gegenseite Sie auch dazu auffordern, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Für die Zeit der Nutzung der fremden Quellen wird häufig schon zu diesem Zeitpunkt ein Entgelt eingefordert.

Damit das nicht passiert, informieren Sie sich lieber darüber, was Sie im Internet dürfen und was nicht. Zum Beispiel in unserem Kurs "Rechtsgrundlagen für Werbung und Marketing".

Titelbild: Song_about_summer/stock.adobe.com

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