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Allgemein

Fördermöglichkeiten für Aus- & Weiterbildung

Wie wir alle wissen, gehört die laufende Weiterbildung dazu, wenn man erfolgreich sein will. Doch oft sind Weiterbildungen mit hohen Kosten verbunden und reißen ein Loch ins Börserl. Um das zu stopfen gibt es verschiedene Förderungen.

Wissenshungrige werden in Kärnten nicht allein gelassen. Verschiedene Stellen bieten einige Förderungen für Aus- und Weiterbildungen an, mit denen Sie sich Ihr Geld fürs Lernen holen können. Egal ob für Erwerbstätige, Lehrlinge, Wiedereinsteiger, Zeitarbeitskräfte oder Arbeitssuchende – in Kärnten gibt es für alle eine Fördermöglichkeit. Einige davon erklären wir Ihnen hier näher.

Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten

Weiterbildung zahlt sich auch bei der Arbeiterkammer Kärnten aus! Sie unterstützt Arbeitnehmer in den verschiedensten Bereichen. Auf der Liste stehen nicht nur Fahrtkosten- und Mautzuschüsse sondern auch Bildungsförderung. Alle Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden wollen, erhalten eine Bildungsförderung aus der Arbeitnehmerförderung des Landes. Voraussetzungen sind, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und einen berufsspezifischen Kurs machen. Außerdem darf Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen maximal 30.000 Euro betragen.

Individualförderung durch das AMS

Bei den Förderungen des AMS Kärnten liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Qualifizierungsförderung. Aus- und Weiterbildungen für gering qualifizierte und ältere Arbeitskräfte werden gefördert, um ihre Vermittlungschancen zu verbessern und deren Einkommen zu erhöhen. Beantragt werden kann die Förderung bei allen AMS-Landesgeschäftsstellen.

Bildungsbonus Arbeitssuchende

Ganz neu ist seit Herbst der Bildungsbonus für Arbeitssuchende. Er wurde als Coronavirus-Hilfsmaßnahme ins Leben gerufen und kann von Arbeitslosen, die sich umschulen lassen, beantragt werden. Anspruch darauf haben all jene Arbeitssuchenden, die bis Dezember 2021 im Rahmen der Arbeitsstiftung eine Umschulung in einem Mangelberuf absolvieren, die länger als drei Monate dauert. Bei dieser Förderung bekommt man 180 Euro zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe.

Steuerliche Vorteile

Auch wenn Sie mitten im Berufsleben stehen und einen Job haben, ist eine Aus- oder Weiterbildung von Vorteil. Daher gibt es für alle Arbeitnehmer steuerliche Vorteile bei der Arbeitnehmerveranlagung. Ihre Aus- und Weiterbildung ist nämlich steuerlich absetzbar. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt, dann können Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Lehrlingsförderung

Natürlich gibt es auch Förderungen für Lehrlinge. Gerade während der Lehrzeit verdienen sie nicht sehr viel und müssen sich trotzdem die Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung finanzieren. Dafür übernimmt der Bund bis zu 100 Prozent der Kurskosten pro Kursteilnahme. Dieser Antrag kann aber nur von Lehrlingen gestellt werden und ist nur für qualitätsgesicherte Kurse zur Vorbereitung möglich.

Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Besonders beliebt bei Arbeitnehmern sind derzeit die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit. Sie sind gerade in der aktuellen Ausnahmesituation attraktive Angebote. Sie gelten als Weiterbildung mit Einkommen und können beansprucht werden, wenn man die Schule oder das Studium abschließen möchte oder sich beruflich weiterbilden will – aber ohne sein Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Sie können sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit einigen. Für die Dauer der Weiterbildung werden Sie von der Arbeit freigestellt und erhalten in dieser Zeit kein Gehalt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie aber in dieser Zeit ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Innerhalb von vier Jahren können Sie insgesamt bis zu zwölf Monate für die Weiterbildung nutzen.

Mit der Bildungsteilzeit reduzieren Sie nur Ihre Arbeitsstunden, um sich in dieser Zeit Ihrer Aus- oder Weiterbildung zu widmen. Für die entfallenen Stunden bekommen Sie einen Lohnersatz. Die wöchentlichen Stunden werden auf 25 bis 50 Prozent gekürzt.

Förderung für Zeitarbeitskräfte

Wenn Sie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis als Zeitarbeitskraft haben, werden gewisse gelistete Weiterbildungen von Schulungsträgern gefördert, die mit dem SWF eine Rahmenbedingung eingegangen sind. Dazu zählen beispielsweise Staplerfahrer oder Kraftfahrer, Logistikausbildungen, diverse Schweißausbildungen und viele mehr. Die Höhe der Förderung hängt von der Maßgabe der Mittel ab und betrifft Weiterbildungs- und Prüfungskosten.

Förderinfo für Ihre Aus- und Weiterbildung

Wir unterstützen Sie ebenfalls gerne dabei, die richtige Förderung zu finden. Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte unser Kundencenter:
T 05 9434
wifi@wifikaernten.at

Titelbild: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com