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Technik

Auf Nummer sicher gehen – Sicherheitsvertrauensperson

WIFI-Trainer Egon Nussbacher weiß, welche Aufgaben eine Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen hat. In seinen Kursen erklärt er anschaulich und branchenübergreifend, wie man sich dieser Herausforderung mit „sicherem“ Erfolg stellt.

Es ist ein langes, etwas sperriges Wort, doch „sicherlich“ verbunden mit einer Arbeit, die bereichern kann: Der Dienst einer Sicherheitsvertrauensperson. Dabei handelt es sich um Personen, die Arbeitsschutzprobleme innerhalb des Unternehmens genau unter die Lupe nehmen und entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten. Vereinfacht gesprochen: Hat man beispielsweise als Handwerker ein Problem mit der Schutzausrüstung, fehlen Teile davon oder passen nicht, dann kann derjenige sich an exakt diese Person wenden, um schnellstmöglich zu einer zufriedenstellenden Lösung im Sinne aller zu kommen.

Sicherheit als zentrales Thema

Um den Ansprüchen als Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gerecht zu werden, bietet das WIFI Kärnten dementsprechende Kurse an. Egon Nussbacher leitet diese Lerneinheiten schon seit über 20 Jahren: "Es ist immer eine Herausforderung, wenn man zahlreiche Teilnehmer hat und jeder aus einer anderen Branche stammt."

Aber geht nicht, gibt’s nicht und zudem ist die SVP in Betrieben ab zehn Mitarbeitern ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Als Voraussetzung dient die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson und natürlich die jeweilige Bereitschaft, diese Aufgabe übernehmen zu wollen. In 24 Unterrichtseinheiten verteilt auf drei Tage, werden alle nötigen Basisinformationen gelehrt. „Als Grundlage dienen einschlägige Gesetze und Verordnungen. Das Seminar soll die ausgewählten Personen handlungsfähig machen“, erklärt Nussbacher.

Unterstützung, Anlaufstelle, Vermittler

Die Sicherheitsvertrauensperson unterstützt in erster Linie sowohl Arbeitgeber als auch Kollegen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, dient als Schnittstelle und ist aktives Bindeglied zwischen Belegschaft, Arbeitgeber sowie Behörden. „Man sammelt Themen, die einem anvertraut werden und meldet sie an die zuständigen Stellen, damit Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel aufgezeigt werden können.“ Gerade in Kleinunternehmen soll die SVP den Dienstgeber direkt unterstützen können in Bereichen, wie man einen passenden Arbeitsplatz evaluiert oder die korrekte Auswahl von Schutzausrüstungen trifft. „Natürlich sind das alles nur Beispiele, jedes Unternehmen hat individuell abgestimmte Arbeitsprozesse“, weist Nussbaumer auf die unterschiedlichen Dringlichkeiten hin.

Vertiefende Kurse für mehr Sicherheit

Das macht seinen Job als Kursleiter besonders herausfordernd: „Wir bieten deshalb auch branchenspezifische Kurse für Sicherheitsvertrauenspersonen an, um vertiefend arbeiten zu können.“ Ob man nun über die korrekte Bildschirmergonomie in Büroräumlichkeiten spricht oder sich über das Angebot von Helm und Schutzbrillen unterhält, eine Frage brennt laut Nussbaumer allen unter den Nägeln: Kann ich rechtlich in irgendeiner Form zur Verantwortung gezogen werden? „Hierzu lässt sich klar sagen, dass die Verantwortung über die Sicherheitsbestimmungen immer beim Arbeitgeber liegt und bleibt.“

Welche Aufgaben habe ich als Sicherheitsperson?

Bleibt noch die Frage: Was gehört nun konkret alles zu meinen Aufgaben? „Neben der firmeninternen Beratung erfährt man im Kurs, wer extern als jeweilige Anlaufstelle in diversen Fragen dient. Man arbeitet weiters in den Bereichen Unterweisung und Evaluierung mit, dokumentiert Probleme bei den Arbeitsplätzen, erstellt eine Gefährdungsbeurteilung, ist bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung behilflich, achtet auf die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen und deren Einrichtungen, arbeitet mit Sicherheitsfachkräften zusammen, ermittelt Vorschläge für Verbesserungen und beseitigt etwaige Mängel.“ Außerdem fungiert man als Ansprechpartner für das Arbeitsinspektorat und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Sichere Weisungsfreiheit

„Wichtig ist auch zu wissen, dass man als SVP absolut weisungsfrei in puncto Arbeitssicherheit agiert und Zugang zu sämtlichen Prüfberichten hat.“ Der Zutritt zu den Sicherheits- und Gesundheitsdokumenten, Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle und dergleichen muss gewährleistet sein. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Zeit unter Anrechnung der Arbeitszeit zu vergüten und die Kosten für die Ausbildung zu übernehmen. Denn letztlich geht es darum, Unfälle zu vermeiden und Arbeit zu sichern.

WIFI-Training als Türenöffner

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Für Egon Nussbacher ist die Tätigkeit als WIFI-Trainer ein „ständiges Dazulernen“. „Ich möchte die Seminarteilnehmer verstehen und individuell auf jeden Einzelnen eingehen, um die Inhalte auf jedwede Frage abgestimmt transportieren zu können. Um Türen für und in die Zukunft zu öffnen.“

Titelbild: quka/stock.adobe.com

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