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Giftbeauftragte:r Auffrischung der Sachkunde

Sie verfügen bereits über eine Giftbezugsbewilligung (z.B. eine Giftbezugsbescheinigung) und wollen sich über die Neuerungen sowie die aktuell geltenden Regelungen informieren? Dann sind Sie in diesem Auffrischungskurs richtig!

ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46423014
340,00 EUR Kursnummer: 46423014
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46423024
340,00 EUR Kursnummer: 46423024
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46423013
320,00 EUR Kursnummer: 46423013

Mit dem WIFI Kärnten zur Giftbezugsbewilligung

Beschreibung

Inhalte:

  • Regelungen in österreichischen und in europäischen Rechtsvorschriften und deren korrekte Anwendung
  • Für Gifte zutreffende Vorschriften (zB Information und Unterweisung) und Schutzmaßnahmen (zB Substitutionsprüfung, Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen) des Arbeitnehmer:innenschutzrechts
  • neue Entwicklungen bezüglich der Einstufung relevanter Stoffe und deren praktische Konsequenzen
  • Nutzung des Sicherheitsdatenblattes und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • erforderliche Zusammenarbeit mit Unterstützung durch die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Arbeitsstätte
  • Informationsquellen - insbesondere in elektronischen Medien betreffend konkrete Gifte, deren Gefahren und Schutzmaßnahmen dagegen
  • allfällige neue Erkenntnisse betreffend Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • häufige Fehler beim Umgang mit Giften
  • Praxisbeispiele - vorgekommene Giftunfälle

Hinweis:
Die Auffrischung ist längstens alle 4 Jahre zu absolvieren!
Ziel

Nachweis über die Auffrischung der Sachkunde für Giftbeauftragte, um die bei einem Neuantrag einer Giftbezugsbewilligung erforderliche Sachkunde zu erlangen bzw. um die Gültigkeit einer bestehenden Giftbezugsbescheinigung aufrecht zu erhalten.

Zielgruppe

ALLE Personen, die jemals einen Sachkundekurs für Giftbeauftragte besucht haben.
Die Frist für die verpflichtende Auffrischung der Kenntnisse aus Kursen zum Erwerb der fachlichen Qualifikation begann im Jahr 2019.

Voraussetzungen

Mitzubringen:

Ihr zuletzt erworbener Sachkundenachweis (Giftbeauftragtenzeugnis)

Der Veranstalter hat im Zuge der Entgegennahme der Anmeldung zum Kurs bei den Anmeldenden abzufragen, für welche Gifte sie Kenntnisse hinsichtlich des sachgerechten und sicheren Umgangs zu erwerben suchen! Bitte geben Sie uns dies bei Ihrer Anmeldung bekannt!

Trainer

Dipl.-Ing. Dr. Robert Mußnig, Kursleitung